Unverschuldeter Hausbrand

Unverschuldeter Hausbrand - Hauseigentümer haften auch in diesem Fall!

Da auf dem Grundstück von einem Ehepaar ein Brand entstand, müssen diese nun auch die Schäden an den Häusern der Nachbarn bezahlen. In der Nacht entstand der Brand bei einer von dem Ehepaar veranstalteten Feier. Dabei wurden die beiden links und rechts befindlichen Häuser beschädigt (es handelt sich um eine Reihenhauszeile), weil die Feuerwehr ein übergreifen des Feuers nicht verhindern konnte.

Der Gutachter ermittelte anschließend, dass der Brand durch eine defekte elektrische Leitung im Abstellraum des Hauses oder durch einen Funke von der heißen Grillkohle entstanden ist. Der Brand ging nach seiner Diagnose auch definitiv von dem Grundstück des besagten Ehepaares aus. Die Eheleute wurden anschließend von der Versicherungsgesellschaft eines Nachbarhauses auf Entschädigung beziehungsweise Ausgleich angeklagt, da sich der Schaden auch ca. 60.000 Euro belaufen hat.

Das OLG Hamm stimmt der Versicherungsgesellschaft zu. Der Rechtsstreit wurde infolge dessen an das Landgericht abgegeben, um die genaue Anspruchshöhe zu klären. Auch wenn Sie den Brand nicht selbst verursacht haben, sind die Eheleute aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches zur Zahlung verpflichtet. Sie haften in diesem Falle als Eigentümer des Grundstücks, von dem der Brand der den Schaden verursacht hat ausgegangen ist. Da die Ursache für den Brand der Sicherungspflicht der Eheleute unterliegt, haften Sie als „Störer“ für den Schaden. Sie hatten die Sicherungspflicht in Form einer Überwachungspflicht für die Brandursache, sei es nun die defekte elektrische Leitung oder die Glut von der heißen Grillkohle.

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