Wie ist das mit dem richtigen Energieausweis für das eigene Haus.

Welche Regelungen gelten in Deutschland für Gebäudeenergieausweise:

  • Der Gebäudeenergieausweis muss vor der Vermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes vorgelegt werden.
  • Der Ausweis muss von einem zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden.
  • Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei einer erneuten Vermietung oder Verkauf des Gebäudes aktualisiert werden.
  • Es gibt keine Anforderungen an die Mindestwerte für den Energiebedarf oder die Energieeffizienz des Gebäudes.

Einige Städte und Regionen haben jedoch zusätzliche Regelungen erlassen, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Beispielsweise können höhere Anforderungen an die Dämmung oder an die Wärmeerzeugungsanlagen gestellt werden. Es lohnt sich daher, sich über die lokalen Regelungen zu informieren.

 

Bei den Energieausweisen hat man zwei Möglichkeiten - Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.  Grundsätzlich muss für alle Gebäude ein Gebäudeenergieausweis ausgestellt werden, wenn sie vermietet oder verkauft werden.

Ein Verbrauchsausweis wird ausgestellt, wenn für das Gebäude eine ausreichende Anzahl an Verbrauchsdaten vorliegt. Dies ist in der Regel bei Gebäuden der Fall, die bereits seit längerer Zeit bewohnt oder genutzt werden und für die jährliche Verbrauchsdaten vorliegen.

Ein Bedarfsausweis wird ausgestellt, wenn für das Gebäude keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen. Dies kann bei Neubauten oder Gebäuden der Fall sein, die längere Zeit leer standen und für die daher keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Es ist auch möglich, dass bei einigen Gebäuden sowohl ein Verbrauchsausweis als auch ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Für Wohn- und Geschäftshäuser gibt es in Deutschland den Gebäudeenergieausweis. Dieser unterteilt sich in den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis gibt den energetischen Bedarf des Gebäudes an, berechnet auf Basis der baulichen und technischen Merkmale des Gebäudes sowie der Nutzungsdaten. Er zeigt auf, wie viel Energie das Gebäude unter optimalen Bedingungen benötigen würde, um die Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen.

Der Verbrauchsausweis hingegen gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in einem bestimmten Zeitraum. Er beruht auf den tatsächlichen Verbräuchen wie z.B. Heizenergie, Strom und Wasser.

Beide Ausweise sind für ein Wohn- und Geschäftshaus Pflicht und müssen bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes vorgelegt werden.

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