Grundsteuervergleich: vor 2025 bzw. ab 2025

Grundsteuerrecht in Deutschland seit 1973 bis 31.12.1973:

Hier im ersten Teil wird kurz gezeigt wie die Grundsteuer in Deutschland funktioniert und verschiedene Verfahrensstufen, bzw.wie diese ermittelt wird. Es wird auch auf die Einheitswerte und Steuermesszahlen eingegangen, die zur Berechnung der Grundsteuer verwendet werden. Es ist zu erwähnen, dass Gemeinden das Recht haben, Hebesätze festzulegen, was die Belastung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich macht.

  • Das Grundsteuerrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsteuergesetz von 1973 mit späteren Änderungen.
  • Die Grundsteuer wird in drei aufeinanderfolgenden Verfahrensstufen ermittelt: Einheitswertverfahren, Steuermessbetragsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren.
  • Die Einheitswerte stammen aus verschiedenen Zeitpunkten, je nach Art des Grundbesitzes und dem Bundesland.
  • Die Gemeinden haben Autonomie bei der Festsetzung von Hebesätzen, was zu unterschiedlichen Belastungen führt.
  • Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und fließt ihnen in vollem Umfang zu.

Grundsteuerrecht ab dem Kalenderjahr 2025:

Untenstend sind die Hauptunterschiede und Neuerungen zwischen den beiden Gesetzen in Bezug auf das Grundsteuerrecht in Deutschland vor und nach der Reform im Jahr 2019 zusammengefasst.

  • Das Grundsteuerrecht wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019 reformiert.
  • Ab dem Kalenderjahr 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des Grundsteuerwerts nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 2022 erhoben.
  • Die Berechnung des Grundsteuerwerts erfolgt unterschiedlich für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke.
  • Es wurden Steuerbefreiungsvorschriften beibehalten und neue Steuervergünstigungen eingeführt.
  • In einigen Bundesländern gelten abweichende Landesgesetze für die Grundsteuererhebung ab 2025.
  • Gemeinden haben die Möglichkeit, erhöhte Hebesätze auf unbebaute baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen festzusetzen (Grundsteuer C).

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