Neuigkeiten zur Mietrechtsreform

Neeuigkeiten zur Mietrechtsreform

Der Bundesrat hat neue Beschlüsse zur Mietrechtsreform vorgenommen. Um welche es sich handelt erfahren Sie hier. So dürfen Mieten bei einem bestehenden Mietverhältnis nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Die bisherige Maximalgrenze lag bei 20 Prozent. Für die SPD, Grünen und Linke ist dieser Schritt sogar noch zu wenig, da es bei Neuvermietungen keine Deckelung geben soll. Allerdings beträgt der Aufschlag speziell in solchen Fällen teilweise 30 oder 40 Prozent. Eine neue Regelung bei Neuvermietungen gibt es bisher allerdings nicht!

Weiterhin darf der Mieter bei einer energetischen Sanierung die Miete aufgrund von Schmutz oder Lärm in den ersten drei Monaten nicht mehr mindern, sondern muss den Umstand dulden.
Auch sind die Gerichte jetzt verpflichtet, im Falle einer Räumungsklage den Sachverhalt sofort bzw. schnellstmöglich zu bearbeiten. Bisher kamen meist sehr hohe Kosten auf den Vermieter im Falle einer Räumungsklage zu, da die Klage ein sehr langwieriger Prozess ist (zwischen mehreren Monaten und einem Jahr). In Zukunft soll dies durch die besagte Änderung vermieden werden.Mietrechtsreform

Ähnliche Beiträge

 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.services-hammer.de/