Was bringt dem priv. Investor der § 7h EStG – erhöhte Abschreibung für Sanierungsgebiete?
§ 7h EStG (Einkommensteuergesetz) regelt die steuerlichen Regelungen für erhöhte Abschreibungen bei Investitionen in Sanierungsgebiete. Diese Regelung richtet sich an private Investoren, die in Gebiete investieren, die als städtebauliche Sanierungsgebiete deklariert wurden.
Im Gegensatz zu Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und zur Teilwertabschreibung steht die Sonderabschreibung in keiner Beziehung zur Wertminderung eines Wirtschaftguts. Ihr alleiniger Zweck ist der besonderen Gewährung einer Steuervergünstigung durch Manipulation der Bemessungsgrundlage „Gewinn”. Davon unabhängig sind sog. Sonderabschreibungen i.w.S. spricht man allgemein bei abnutzbaren Anlagevermögen. Wird die Steuervergünstigung dabei anstelle der AfA nach § 7 EStG gewährt, so spricht das Gesetz i.d.R. von erhöhten Absetzungen.