Immobilienanzeig enthält zukünftig Energiewert

Energieausweise

Um die Vorgaben der EU umzusetzen, ist eine neue Novelle der zuständigen Ministerien(Bundesbauministerium, Bundeswirtschaftsministerium) notwendig. Dort müssen die folgenden Punkte umgesetzt werden.

    • Erhöhung der Anforderung an Neubauten in 2014 und 2016 (jeweils 12,5 %)
    • Immobilienanzeigen müssen für Verkauf und Vermietung den Energiewert des beworbenen Objektes enthalten.
    • Bei Besichtigungen ist der Energieausweis vorzulegen.
    • Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis als Kopie auszuhändigen.
    • Auch bei kleineren öffentliche Gebäude müssen die Energieausweise zukünfig aushängen.
    • Der Primärenergiefaktor wird von 2,6 auf 2,0 gesenkt. 2016 dann noch einmal auf 1,8. Dies hat zur folge, dass das Heizen mit Strom in Zukunft den Energiekennwert nicht mehr derartig nach oben korrigiert. Das freut vorallem die Eigentümer die mit Nachspeichergeräten heizen.
    • Für den Gebäudebestand sind keine weiteren Verschärfungen zu erwarten

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