Der Einheitswert dient dem Finanzamt zur Ermittlung der Grundsteuer. Auf der anderen Seite wird der Einheitswert auch zur Berechnung der Gewerbesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer genutzt. Die Berechnungsmethoden der Vergangenheit führten jedoch zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Eine Reform der Grundsteuerberechnung soll Abhilfe schaffen und sorgt spätestens ab dem 1. Januar 2025 für eine veränderte Berechnung unter Berücksichtigung aktueller Wertverhältnisse.
Wie errechnet sich ein Einheitswert?
Für die Berechnung des Einheitswertes kann, je nach Objektart, das Sachwertverfahren oder auch das Ertragswertverfahren angewandt werden. Das Ertragswertfahren wird dabei insbesondere zur Berechnung des Einheitswertes für die Objektetypen Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohngrundstücke sowie Wohn- und Geschäfthäuser genutzt.