In Deutschland gibt es im Jahr 2023 nach dem Gesetz zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden (Gesetz für Energieeffizienz von Gebäuden, kurz "GeG") keine Nachrüstverpflichtungen für Hausbesitzer. Allerdings gibt es Förderprogramme, die Hausbesitzer dazu ermutigen, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren und so Energie zu sparen. Es gibt auch bestimmte Anforderungen für Neubauten und beim Verkauf oder Vermieten von Gebäuden, die die Energieeffizienz betreffen.
Einige Beispiele sind:
KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren": Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.
BAFA-Förderprogramm "Energetische Modernisierung von Wohngebäuden": Dieses Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.
Bundesprogramm "Quartiersentwicklung und Klimaschutz": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen von Quartiersentwicklungsprojekten.
Bundesprogramm "Klimaschutz in sozialen Wohnungsunternehmen": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die von sozialen Wohnungsunternehmen verwaltet werden.